Ab 2025 gelten neue Regeln für digitale Barrierefreiheit – und viele Unternehmen sind betroffen.
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr – sie wird Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, müssen zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.
Das betrifft nicht nur Behörden oder große Konzerne. Auch Websites, Onlineshops, Apps oder digitale Services von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Selbständigen können unter die neuen Anforderungen fallen. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen und den Verlust von Kunden, die Angebote nicht nutzen können.
Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil – denn sie macht Angebote für alle besser nutzbar und erhöht die Reichweite.
Wenn du dir unsicher bist, ob du handeln musst, komm gerne auf uns zu. Wir kennen die Anforderungen und wissen, wie man Websites, Shops und digitale Inhalte fit fürs BFSG macht – technisch, optisch und benutzerfreundlich.
Lass uns gemeinsam prüfen, wo du oder dein Unternehmen stehen.
